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AGB

Geltungsbereich und Anbieter

Anbieterin und Ansprechpartnerin von Diemakeupartistin

Diana Seiffert

Meddagskamp 2F

24119 Kronahagen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Diana Seiffert (Dimakeupartistin) folgend genannt als Make.up Artist.

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Vertragsschluss

Der Vertrag ist durch Ihr verbindliches Angebot (Terminvereinbarung) und meine Auftragsbestätigung gültig. Die Auftragsbestätigung kommt mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln zustande.

Die Terminvereinbarung kann telefonisch, schriftlich, über die Homepage, per Post, SMS, per E-Mail, persönlich oder durch eine Nachricht bei Facebook, Instagram oder WhatsApp erfolgen.

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Preise

Alle Preise sind inklusive der Umsatzsteuer.

Die Preise finden Sie hier auf meiner Website, bei einem schriftlichen Vertrag gilt bei Abweichungen der im Vertrag vereinbarte Preis .

Gutscheine sind ab Kaufdatum 1 Jahr gültig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten( Fahrtkosten, Zugkosten oder Flugkosten) , Übernachtungskosten sowie alle anfallenden Nebenkosten wie Speisen und Getränke für mich den Make-up Artist. Diese Kosten fallen nicht immer alle an, sie werden individuelle für jeden Auftrag Berechnet.

Sollten während des Auftrages weitere Leistungen dazukommen, die nicht vertraglich vereinbart waren, bin ich als Make-up Artist berechtigt, die zusätzlichen Nebenkosten sowie die Zusatzleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für die Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit.

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Zahlungsmethoden

Die Kosten sind vor Ort zu zahlen. Hiervon ausgenommen sind Hochzeiten, da bei diesen bereits beim Probetermin eine Anzahlung von 50% zu leisten ist.

Nach Absprache kann eine Zahlung per Rechnung erfolgen. Diese muss innerhalb von spätestens 30 Tagen zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug und nach Mahnung folgt das gerichtliche Mahnverfahren.

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Nutzungsbedingung

Ich als Make-up Artist habe das Recht für alle meine Werke und Arbeiten urheberrechtlich genannt zu werden, auch wenn das Werk oder die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt verwendet wird.

Dies beinhaltet auch das Verlinken auf jeglichen sozialen Netzwerken.

Ich bin berechtigt alle meine Werke, Arbeiten und Tätigkeit als Eigenwerbung zu nutzen und es unter anderem im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Fotographien, analoge und digitale Datenträger sowie Abzüge und Filme / Videomaterial.

 Stornierung / Ausfall

Bei Stornierungen der Leistung durch den Auftraggeber gelten folgende  Sätze:

 25 % werden fällig bei Stornierung, 30 Tage Vorher.

 50% werden fällig bei Stornierung, 14 Tage Vorher.

 75% werden fällig bei Stornierung, 7 Tage Vorher.

100% werden fällig bei Stornierung, 1 Tage und weniger Vorher.

Ausnahme sind größere Buchungen wie ganztägige Aufträge, Hochzeiten und weitere Leistungen, die über eine Leistungsdauer von vier Stunden hinausgehen. 

Hier gilt bei Stornierung :

9 Monate vorher fallen 25% der Kosten an.

6 Monate vorher fallen 50% der Kosten an.

3 Monate und weniger vorher fallen 100% der Kosten an.

Sollte bei einem Brautstyling bereits der Probetermin erfolgt sein, werden diese Kosten mit angerechnet.

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Sollten vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, bin ich als Make-up Artist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und bei Verschiebung des Termins vom Vertrag  zurückzutreten.

Sollte aufgrund eines Krankheitsfalles oder nicht vorhersehbaren Umständen ich als  Make-up Artist nach besten Bemühungen kein Ersatz finden, hafte ich nicht und es werden Keine Kosten fällig für den Auftraggeber. 

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Haftung

Ich als Make-up Artist übernehme keine Haftung für Verletzungen die nicht grob fahrlässig oder auch vorsätzlichen Handlungen beruhen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen. Es ist die Pflicht des Auftraggebers dies in Erfahrung zu bringen und mich als  

Make-up Artisten über Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren.

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Versicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Requisiten gegen Diebstahl, Verlust , Beschädigungen etc. zu versichern. Der Auftraggeber hat für Sach- und Personenschäden sowie für Veranstaltungsausfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Salvatorische Klausel 

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Wird eine Bestimmung des Vertrages oder diese Vertragsbedingung unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Geschäftsitz des Make-up Artist.

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